Ausfuhr von Katzen von den Malediven: Vorbereitungen

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Immer öfters werde ich von Reisenden gefragt, ob sie nicht eine Katze von den Malediven adoptieren könnten. 

Sobald wir vom Export von Katzen aus den Malediven sprechen, müssen wir uns gleichzeitig auch um den Import ins Zielland kümmern, und genau hier liegt auch das Problem:

Tollwut, und der Tollwut-Antikörpertest

Viele Länder dieser Welt verlangen einen Beweis, dass das zu importierende Tier auch wirklich frei von Tollwut ist, bzw ausreichend gegen eine Infektion geschützt ist. Tollwut ist eine virale zoonotische Krankheit (d.h. sie kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden), welche eine tödliche Entzündung des Gehirns und des Rückenmarks mit sich zieht. Durch Tollwut sterben zehntausende Menschen jedes Jahr. 99% dieser Erkrankungen stammen von einem Biss eines tollwütigen Hundes.

Obwohl die Malediven nie einen Tollwutfall hatten, gelten sie offiziell auch nicht als "Tollwut-kontrolliertes Land", zumindest wird es von der EU als solches nicht anerkannt (Anm. die Vereinigten Arabischen Emirate anerkennen die Malediven als tollwutfrei!).

Das bedeutet, dass Katzen, die von den Malediven in ein Land exportiert werden, welches einen Tollwut-Titertest verlangt, diese

  • einen Microchip besitzen müssen
  • gegen Tollwut geimpft sein müssen
  • einen Tollwut-Titertest mit einer Mindestanzahl von 0.5IU/mL an Tollwut-Antikörpern nachweisen können.

Es gibt weltweit circa 40 von der EU anerkannte Labore, die solch einen Test durchführen dürfen. 

Beispiele für Länder, die eine Tollwut-Antikörperbestimmung verlangen, sind: die gesamte EU, das Vereinigte Königreich, Hawaii, Guam, Japan, Australien, Neuseeland, Korea, die Seychellen, Singapur, Südafrika und weitere.

Wenn Sie nun doch eine Katze von den Malediven adoptieren möchten

Zu allererst müssen Sie die Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Zielland kennen, zB Deutschland, oder die Schweiz? Es gibt dann auch noch mehr zu beachten, zB. welche Fluglinie überhaupt Tiere transportiert, wo sie transportiert werden dürfen (zB. in der Kabine, mit dem Gepäck oder als Cargo ohne Begleitperson)?

Nehmen wir mal an, dass Ihr Zielland eines ist, das den Tollwut-Titertest verlangt:

  • Katzen unter 12 Wochen dürfen noch nicht reisen, und weiters sind 12 Wochen das Mindestalter für eine Tollwutimpfung.
  • Für die meisten Tollwut-Impfstoffe reicht eine Impfung im Alter von 12 Wochen oder älter, welche nach einem Jahr aufgefrischt wird. Manche Tierärzte empfehlen einen Booster 4 Wochen nach der ersten Impfung, bevor dann jährlich aufgefrischt wird. Es gibt Impfstoffe, die man nach dem ersten Jahr nur mehr alle drei Jahre auffrischt. Auf jeden Fall müssen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten lassen, welcher Impfstoff verwendet wurde, und wie oft er aufgefrischt werden muss (denn nur dann ist ein Tollwut-Antikörpertest ein Leben lang gültig, mit wenigen Ausnahmen wie zB Japan, Australien und Neuseeland!)
  • Vor oder während der Tollwutimpfung muss das Tier auch mit einem ISO-zertifizierten 15-stelligen Microchip ausgestattet werden. Impfungen ohne einen implantierten Microchip gelten nicht. 
  • Frühestens 15 Tage nach der Tollwutimpfung kann der Katze Blut abgenommen werden, um den Titertest durchzuführen.


  • Mindestens 5 ml Blut bzw. 1 ml Serum in einem Blutröhrchen (meist rotes Blutröhrchen) ohne Antikoagulantien. Prinzipiell geht jedes Blutröhrchen das steril und nicht zerbrechlich ist sowie keine Antikoagulantienbeschichtung aufweist. Bitte beschriften Sie das Blutröhrchen deutlich leserlich mit einem wasserfesten Stift. Die Beschriftung des Röhrchens muss klar dem Probenformular Ihres Tieres zugeordnet werden können - zB. Beschriftung mit Mikrochipnummer des Tieres oder Tiernamen. Dies ist insbesondere bei mehr als einer Probe wichtig. 
  • Achten Sie beim Probentransport auf die richtige Verpackung und Kühlung der Probe. Es kann bei Nichtbeachtung in der Probe zur Reduktion von Antikörpern kommen. Lassen Sie die Probe nicht frei herumliegen, bewahren Sie sie bis zur Versendung im Kühlschrank bei 4 °C auf bzw. frieren sie sie gleich ein (-20 °C) Der Transport muss immer gekühlt erfolgen (4 °C oder kühler).


Verpackung und Beschriftung 

Bei Proben aus Drittstaaten (Malediven) handelt es sich um Tierblut, das den Transportregeln unterliegt - die Verpackung der Probe muss als "Exempt Animal Specimen - Serum from a cat" (= Freigestellte veterinärmedizinische Probe) gekennzeichnet sein. Dies gilt für von Tieren entnommene Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten und sie müssen deshalb NICHT dem BRO (Bio Risk Officer) gemeldet werden. Die Probenbehälter dürfen nicht zerbrechlich sein, müssen die Kennzeichnung "For laboratory use only" tragen und die Verpackung muss dreischichtig sein:


1) ein dichtes Gefäß als Erstverpackung (Primärverpackung)
Verwenden Sie wasserdichte Behälter für flüssige Proben mit dichtem Verschluss, z. B. mit einem Schraub- oder einem Schnappverschluss (z.B. Serumröhrchen oder Safe-lock Eppendorfröhrchen). Das Probengefäß sollte als zusätzliche Abdichtung mit Klebeband versehen sein.
Wenn Sie mehrere Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung stecken, müssen die Primärgefäße durch ein absorbierendes Material voneinander getrennt werden. Ausreichende Polsterung und saugfähiges Material müssen jeden Flüssigkeit enthaltenden Primärbehälter umgeben.
Primärgefäße müssen sorgfältig gekennzeichnet werden, z.B. für die Tollwutantikörperbestimmung mit der Mikrochipnummer des Haustieres und ev. dem Namen des Haustieres. Verwenden Sie bitte einen wasserfesten Stift.

1b) Legen Sie saugfähiges Material zwischen den primären und sekundären Behältern, und verwenden Sie ausreichend Material, um den gesamten Inhalt aller primären Behälter aufzunehmen. Zu den akzeptablen absorbierenden Materialien gehören Zellstoff, Küchenrollenmaterial oder Papiertücher.

2) Sekundärverpackung (der zweite Behälter)
Der zweite Behälter kann nicht als äußerer Versandcontainer dienen und muss für Flüssigkeiten wie z.B. Serum oder Blut dicht sein.
Platzieren Sie ein mitgesendetes Schriftstück, z.B das Tollwutformular - vorzugsweise in einem Plastikbeutel - zwischen Sekundärbehälter und Außenverpackung
Legen Sie eine Kühlpatrone in den zweiten Behälter neben die Proben - verwenden Sie kein Trockeneis!

3) Außenverpackung
Primärgefäß (e) und Sekundärverpackung müssen in einer starren Außenverpackung eingeschlossen sein: zB. Schaumstoffboxen, Plastiktüten und Papierumschläge sind keine geeignete Außenverpackung.


Die äußere Versandverpackung muss auf der Adressseite mit den Worten „Exempt Animal Specimen(s)" und "UN3373 BIOLOGICAL SUBSTANCE CATEGORY B". Manche Firmen verlangen auch den Biohazard-Sticker.

Jedes Labor hat dann sein eigenes Formular zum Ausfüllen, das ebenfalls mitgeliefert werden muss. Sobald die Probe im Labor einlangt und analysiert wird, dauert es mindestens drei Tage für das Testverfahren. Das Labor kann den Test via email versenden, allerdings gilt rechtlich nur der Originalreport, das bedeutet dass Sie auf jeden Fall das Original zugeschickt bekommen sollten, bevor Sie mit der Katze fliegen!

Die 3-monatige Wartefrist

Erst 30 Tage nach der Impfung darf Blut für den Tollwut-Titertest genommen werden, und mindestens 3 Monate vor der Ankunft der Katze im Zielland!

Dies bedeutet, dass Katzen die von den Malediven in die EU oder andere Staaten einreisen, welche den Titertest verlangen, mindestens 7 Monate alt sind:

  • Mindestalter für Tollwutimfung: 12 Wochen (3 Monate)
  • Alter bei Blutabnahme: 4 Monate
  • Wartezeit: 3 Monate
  • = Mindestalter bei Reiseantritt: 7 Monate